Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen1. Aufträge/LieferungenBei Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit den folgenden Bedingungen von GM-Foto GmbH, (nachfolgend GM-Foto genannt), einverstanden.Sämtliche Angebote sind hinsichtlich Preis, Rabatt, Lieferzeit und Auftragsannahme freibleibend. Der Abschluß von Lieferverträgen begründet insbesondere keinen Anspruch auf Abschluß weiterer Verträge dieser Art. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse, wie zum Beispiel Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, Streiks, Einfuhrsperren, Krieg, höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse ist GM-Foto berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Besteller daraus Schadenersatzansprüche zustehen. Die mitgeteilten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von GM-Foto. 2. ReklamationenMängelrügen sind nur dann gültig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware schriftlich erhoben sind. Die gerügten Mängel sind dabei genau zu bezeichnen (§ 372 HGB). Bei Fotogeräten, Fotoartikeln etc. für die das herstellende Unternehmen eine Werksgarantie ab Händlerverkauf übernommen hat und der Verkauf der Ware auf der Garantieurkunde von GM-Foto bescheinigt wurde, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. GM-Foto haftet nicht für fahrlässige Beschädigungen der Waren, auch nicht im Rahmen von C.I.C. und p.V.V. Bei Mängeln, die der Hersteller zu vertreten hat, kann der Kunde seine Ansprüche nur gegenüber dem Hersteller geltend machen. Schadenersatz gegenüber GM-Foto für Mangelfolgeschäden sind generell ausgeschlossen. 3. Preise und VersandDie Preise von GM-Foto verstehen sich netto in Euro ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Versand von Waren erfolgt durch Spediteur bzw. Verkehrsträger eigener Wahl. Desweiteren ist GM-Foto berechtigt, Waren direkt von der Herstellerfirma bzw. deren Erfüllungsgehilfen an den Besteller ausliefern zu lassen. Die Ware reist ab Sitz von GMFoto auf Gefahr, zu Lasten und Kosten des Bestellers, soweit nichts abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Diese Bestimmungen gelten auch bei direkter Auslieferung durch den Hersteller bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. 4. Zahlung und VerzugZahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Sofern für bestimmte Waren kein Skonto gewährt werden kann, wird dies gesondert auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung von GM-Foto vermerkt. Erklärt sich der Kunde bereit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, gewährt GM-Foto bei besonderen schriftlichen Vereinbarungen und bei Abbuchung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto. Bei unter 100,- Euro monatlichem Umsatz wird eine Bearbeitungsgebür von 10,- Euro berechnet. Hinsichtlich der Modalitäten des Lastschriftverfahrens wird zwischen GM-Foto und dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung getroffen, die Gegenstand dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ist. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist GM-Foto berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, ab dem der Lieferung folgenden Monats zu berechnen, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf. Zahlungen werden stets mit der ältest fälligen Rechnung verrechnet. Für Mahnungen bzw. Mahnkorrespondenz ist GM-Foto berechtigt, pro Mahnung oder Schreiben Euro 20,– zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich, so kann GM-Foto auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch soweit die gestundet sind bzw. Wechsel oder Schecks hereingenommen wurden, sofortige Barzahlung verlangen. Unter denselben Voraussetzungen kann GM-Foto bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen bzw. die Auslieferung der Waren verweigern. Die Annahme von Schecks erfolgt unter Vorbehalt bis zur endgültigen Einlölsung durch das bezogene Kreditinsitut. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber GM-Foto mit irgendwelchen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, daß GM-Foto der Aufrechnung ausdrücklich zustimmt. 5. EigentumsvorbehaltDie gelieferten Waren bleiben Eigentum von GM-Foto, bis sämtliche aus den Lieferungen bestehenden Ansprüchen vom Besteller beglichen sind. Soweit von GM-Foto gelieferte Waren vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises seitens des Bestellers weitverkauft werden, gelten die dem Besteller aus dem Wiederverkauf entstehenden Forderungen ohne weiteres an GM-Foto als abgetreten. Im übrigen dürfen die von GM-Foto gelieferten Waren nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen anderer Gläubiger sind unverzüglich an GM-Foto mitzuteilen. Bei Nichterfüllung oder Erfüllungsverzug ist GM-Foto berechtigt, jederzeit die unter eigenem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren aus den Geschäftsräumen des Abnehmers herauszunehmen. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von GM-Foto gelten auch für solche Waren, die weiterverarbeitet werden. 6. Kommissions- und LeihwareDiese Waren sind ordnungsgemäß und ausreichend versichert in den Geschäftsräumen des Kunden aufzubewahren und GM-Foto auf Wunsch vorzuzeigen. GM-Foto behält sich vor, diese Ware jederzeit zurückzuverlangen bzw. wegzunehmen. Verkaufserlöse müssen sofort in Höhe des Rechnungsbetrages an GM-Foto überwiesen werden. Die Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt (Position 5) gelten entsprechend. 7. SonstigesSollten irgendwelche Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand ist Frankfurt (M). |
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